Leistungen
Die Gerätekontrolle von Beizgeräte ist durch das Pflanzenschutzgesetz von 2012 neu verankert.
Zielsetzungen sind v. a.:
- Schutz des Anwenders
- Schutz der Umwelt
- Schutz des Naturhaushaltes.
Diesbezüglich heben die Kontrollmerkmale ab auf:
- Funktionalität des Gerätes
- Sicherheit
- Dichtigkeit und v. a.
- Sauberkeit des Beizgerätes / Beizbereiches
Eigene Erhebungen zeigen das ca. 80% der Beizgeräte älter als 25 Jahre sind. Erste Erfahrungen zeigen außerdem, daß viele Geräte die obigen Kontrollmerkmale nicht erfüllen, weswegen eine gründliche Vorbereitung auf den Kontrolltermin notwendig ist.
Der Kontrolltermin ist bei den Pflanzenschutzdiensten der einzelnen Bundesländer (siehe diese) 2 Wochen im voraus (Mecklenburg-Vorpommern 4 Wochen) mit Datum und Uhrzeit von der Kontrollstelle anzumelden.
Um sich keine Versagung der Siegelung und Wiederholung des Kontrolltermins einzuhandeln, ist es gerade bei der Erstkontrolle wichtig sich gut / optimal vorzubereiten.
In diesem Sinne bietet das Ingenieurbüro Stefan Friesdorf an
1) Beratung
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Ingenieurbüro Stefan Friesdorf bietet als amtlich anerkannte Kontrollstelle an
2) Durchführung der Pflichtkontrolle für Beizgeräte
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Wer nicht nur sein Beizgerät in gutem Zustand halten will, sondern auch seine Beizprozesse optimieren oder sich auf den aktuellen Stand im Beizsektor bringen möchte, kann zudem (ggf. zusammen mit dem Beratungs- oder Kontrolltermin) weitere Beratung (Beizbrühenverbrauchskontrolle, systemrelevanten Bedingungen, Staubreduzierung, Aspirationsleitungskontrolle etc. etc., zubuchen.
3) Beratung zu optimierten Beizprozessen etc.
Jeder Liter Beizmittel der durch optimierte Beizprozesse gespart werden kann, steigert Ihre Rentabilität und schont die Umwelt.